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Zivilrecht

Einreden des Sicherungsgebers

Das Einredenrecht des Sicherungsgebers betrifft die Möglichkeit, dem Gläubiger gegenüber die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden geltend zu machen. Zentral geregelt bei der Bürgschaft (§ 768 BGB), gelten entsprechende Regeln auch für Hypothek (§ 1137 BGB) und Pfandrecht (§ 1211 BGB, § 1254 BGB). Examensklassiker: Umfang und Ausnahmen des Einredenrechts (§ 768 Abs. 1, 2 BGB), Leistungsverweigerungsrecht des Bürgen bei Aufrechnung (§ 770 BGB), Auswirkungen von Gestaltungsrechten und Urteilen im Grundverhältnis.

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der Traum vom Haus am See

Im Mittelpunkt der Klausur stehen das Abgrenzungsproblem der materiell-rechtlichen und grundbuchrechtlichen Formbedürftigkeit sowie das Erfordernis der Zustimmung gemäß § 1365 I, II BGB, insbesondere im Zusammenhang mit belastenden Rechtsgeschäften und Konvaleszenz nach dem Tod gemäß § 873 II BGB. Daneben wird das Innenverhältnis verschiedenartiger Sicherungsgeber umfassend behandelt, wobei die gegenseitigen Verpflichtungen und Ausgleichsansprüche im Fokus stehen. Wesentliche Bedeutung kommt zudem der Analogie zur Sicherung des Regressanspruchs zu, auch wenn kein akzessorisches Sicherungsrecht vorliegt. Die Klausur prüft damit zentrale Aspekte der dinglichen Sicherheiten und deren Auswirkungen auf die Vertragsparteien.

Bürgschaft, §§ 765ff. BGBEntstehung & Gegenstand der SicherungsmittelFormfreiheit und Grenzen+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Sicher ist sicher – oder etwa doch nicht?

Der Sachverhalt befasst sich mit einem Grundstück, das als Sicherheit für zwei Kredite dient – einmal durch Hypothek, einmal durch Sicherungsgrundschuld. Weitere Konstellationen betreffen die Vermietung, Sicherungsübereignung von Betriebsmitteln, versuchte Schuldübernahme sowie Probleme um die Rückgewähr einer Grundschuld. Thematisiert werden insbesondere das Zusammenspiel von Kreditsicherheiten, die Schuldübernahme beim Grundstücksverkauf und die Rechte des Sicherungsgebers.

Sicherungsrechte an beweglichen SachenGrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die Sicherungsgrundschuld

Bei dem Fall handelt es sich um eine Examensübung zur Sicherungsgrundschuld. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit einer formularmäßigen Beschränkung des Rückgewähranspruchs auf Löschung der Grundschuld im Sicherungsvertrag und die Voraussetzungen des § 1192 Ia BGB samt Einreden gegenüber Dritterwerbern. Die Fallkonstellation bezieht auch die Rechtslage vor und nach dem Risikobegrenzungsgesetz ein.

Charlotte Reichow· JURA 2017, 1094
GrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+3 weitere
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Einreden des Sicherungsgebers in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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