Das materielle Gutachten/A-Gutachten
Das materielle Gutachten (A-Gutachten) bildet den Kern der staatsanwaltschaftlichen Klausur. Es prüft das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts (§ 170 I StPO) anhand des Akteninhalts und erfolgt in der Gutachtenform. Prüfungsorientierte Klassiker: fehlender Strafantrag bei Antragsdelikten (§§ 77 ff. StGB), Verjährung (§§ 78 ff. StGB), Strafklageverbrauch – ne bis in idem (Art. 103 III GG, § 211 StPO) und die Besonderheiten der Beweiswürdigung (§§ 136, 244 StPO).
Zu diesem Thema haben wir 4 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Epitaphien
Die Klausur behandelt eine situationsnahe Assessorklausur im Strafrecht mit Fokus auf die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung. Die Teilnehmenden setzen sich mit der rechtlichen Würdigung und dem prozessualen Umgang im Ermittlungsverfahren auseinander. Außerdem werden Anforderungen an die Darstellungsweise und Prüfungstiefe für die Abschlussverfügung vertieft.
* "Von allen guten Geistern verlassen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen rund um die Belehrungspflichten bei der polizeilichen Befragung von Beschuldigten, Beschlagnahmeverboten hinsichtlich Aussagen und Notizen von Geistlichen sowie prozessualen Voraussetzungen und möglichen Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren. Schwerpunkt ist die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein auf Beweiserhebung und -verwertung gestütztes Strafurteil.
* "Der unaufmerksame Richter
In dieser Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein strafgerichtliches Urteil geprüft. Thematisiert werden insbesondere verfahrensrechtliche Fehler, wie etwa die Ablenkung des Richters während einer Zeugenaussage, die Ablehnung eines Beweisantrags ohne Begründung sowie Fragen zur ordnungsgemäßen Revisionsanmeldung und zum Fristlauf.
* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt um innerbetriebliche Konflikte, in deren Folge Straftaten wie Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord begangen wurden. Neben der materiellen Prüfung der Strafbarkeit werden in Teil II revisionsrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte, insbesondere zu Verfahrensrügen, Befangenheit und Protokollberichtigung, aufgegriffen. Die Klausur verbindet materielles Strafrecht mit strafprozessualen Fragestellungen.
Das materielle Gutachten/A-Gutachten in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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