Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –
Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf
Die Klausur setzt sich mit dem gesetzlichen Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf auseinander. Prüfungsrelevant sind Fragen rund um den Kaufvertrag, Wirksamkeit und Formzwang sowie etwaige Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Dabei werden auch Konsequenzen für die Eigentumsübertragung betrachtet.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Anfechtung und Sachenrecht – Das Marmor-Malheur
Die Klausur behandelt anspruchsübergreifend zentrale Probleme der Anfechtung nach BGB sowie des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs im Sachenrecht, insbesondere das sogenannte Abstraktionsprinzip. Anhand eines Sachverhalts um ein 'Marmor-Malheur' werden nicht nur die Voraussetzungen und Folgen einer Willenserklärungsanfechtung, sondern auch die Auswirkungen auf die sachenrechtliche Zuordnung und Rückabwicklung geprüft.
„Von Kiefernzapfen und Zankäpfeln“
Die Klausur thematisiert nachbarrechtliche Streitigkeiten im Sachenrecht. Im ersten Teil geht es um Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit überhängenden Zweigen und dem Selbsthilferecht des Nachbarn. Im zweiten Teil steht die Herausgabe eines heruntergefallenen Kiefernzapfens im Fokus.
Fortgeschrittenenklausur: „Zession und Zankerei“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Factoring-Abtretung zwischen der B-GmbH und C sowie spätere Streitigkeiten über Mängelhaftung und Aufrechnung. C verlangt von B die Zahlung von 50.000 €, nachdem B zuvor eine Forderung gegen A an C abgetreten hatte und A aufgrund schadstoffbelasteter Lieferung von Recycling-Schrott Rücktritt erklärte und Kosten für die Beseitigung selbst trug. Strittig ist, ob C im Verhältnis zu B einen Anspruch aus abgetretenem Recht oder Bereicherungsrecht geltend machen kann. Juristisch relevant sind insbesondere die Wirksamkeit der Forderungsabtretung nach Handels- und Zivilrecht, die Aufrechnungsmöglichkeit nach Abtretung, der Eigentumsvorbehalt und Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung.
Original-Examensklausur: „Was für ein Theater!“
Die Klausur schildert drei Vorfälle rund um Theaterbesuche des M, bei denen es zu Problemen mit Eintrittskarten, einem Sachschaden (zerrissene Anzughose auf unsicherer Treppe) und einer enttäuschenden, nicht werkgetreuen Inszenierung kam. Es handelt sich um eine Klageschriftskizze mit Schwerpunkt auf Fragen des Kauf- und Werkvertragsrechts, deliktischer Haftung sowie möglichen Ansprüchen gegen Betreiber und Dritte. Auch bereicherungsrechtliche sowie vertragliche Grundlagenansprüche werden angerissen.
Fortgeschrittenenklausur im Immobiliarsachenrecht: Rösterei, Ruin, Regress
A gründet die „R - Rösterei GmbH“ und stellt zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH ein geerbtes Gartengrundstück als Sicherheit zur Verfügung, wobei zunächst zivilrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und zur Bestellung einer Grundschuld geklärt werden müssen. Nachdem die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten gerät, fordert die K-Bank die Verwertung der Grundschuld und droht mit Zwangsversteigerung, worauf A das Grundstück verkauft und den Erlös zur Begleichung der Schuld nutzt. Im zweiten Teil streiten A und K über die Abtretung der Darlehensforderung nach der Zahlung und die Konsequenzen einer fehlenden Tilgungsbestimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Immobiliarsachenrecht, insbesondere Eigentumserwerb vom Erben, Sicherungsgrundschuld, sowie Regresse im Insolvenzverfahren und Schadensersatzansprüche wegen Verzug.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.
Anfängerklausur: Zwei Autokäufe
Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck
Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.
Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?
V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.
„Auf gute Nachbarschaft“
Die Klausur behandelt ein nachbarschaftliches Verhältnis mit Bezug auf Grundstücksnutzung, insbesondere die Nutzung eines Weges zur Garage sowie mögliche Ansprüche gegen die Errichtung eines Tores. Weiter werden Vertragskonstellationen rund um den Kauf technischer Geräte (Drucker und Tablet) thematisiert, einschließlich Fragen zur Vertretungsmacht, Geschäftsfähigkeit und wirksamen Vertragsschluss. Neben Fragen des BGB AT und Vertragsrechts werden auch sachenrechtliche Aspekte angesprochen.
„Das Erbe fährt digital“
Die Klausur behandelt erbrechtliche und sachenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digital verfassten Testamenten und einem Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (Mercedes S-Klasse), sowie der Eigentumsübertragung und Sicherung beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses durch Auflassungsvormerkung. Im ersten Teil geht es um die Wirksamkeit eines digitalen Testamentes, den Erbenbesitz und die Übereignung eines Fahrzeugs, im zweiten Teil um die sachenrechtlichen Folgen einer Auflassungsvormerkung und die Auswirkungen des Geldwäschegesetzes bei Immobilienkauf.
ZR-(Original ‑ )Referendarexamensklausur zum Mobiliarsachenrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Mobiliarsachenrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts anhand eines praxisnahen Sachverhalts. Sie richtet sich an Referendarinnen und Referendare und dient der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. Der Schwerpunkt liegt auf sachenrechtlichen und handelsrechtlichen Problemkreisen.
ZR-Examensklausur zum Schuldrecht: Neuwagenkauf zwischen Chipkrise und streikender Technik
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit aus einem Neuwagenkauf, bei dem es durch die Chipkrise zu Lieferproblemen beim Fahrassistenzsystem kommt. Thematisiert werden insbesondere Sachmängel, Nacherfüllung, Unmöglichkeit, AGB-Kontrolle sowie die Abgrenzung zwischen Kaufrecht und den Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Es geht um die vertragliche Risikoverteilung und Ansprüche des Käufers bei Leistungsstörungen.
Das Risiko von Trendsportarten
Die Examensklausur behandelt das Darlehens- und Bürgschaftsrecht im zivilrechtlichen Kontext, insbesondere im Zusammenhang mit Risiken im Bereich von Trendsportarten. Thematisiert wird die Anwendung der einschlägigen zivilrechtlichen Regelungen und die rechtliche Einordnung der Haftungsrisiken.
Alles für die Katz?!
Die ZR-Examensklausur von Christian Baldus und Robin Repnow behandelt Fragestellungen aus dem Schuld- und Sachenrecht. Der Titel und die Autor:innen weisen einen Schwerpunkt auf Prüfungsrelevanz und didaktische Schwerpunktsetzung hin, jedoch sind aus den Metadaten keine Details zum konkreten Sachverhalt oder zur Bearbeitungsrichtung ableitbar.
ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht
Die Hausarbeit behandelt zivilrechtliche Fragestellungen zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht am Beispiel des Vereins 'DorfMobil e. V.'. Sie richtet sich an Fortgeschrittene und thematisiert mögliche rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Vereinsgründung und der Verwaltung von Sachen durch den Verein.
„Die Windsbraut“
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, insbesondere Fragen zur Berichtigung des Grundbuchs nach Aufdeckung eines Testaments sowie Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) und Herausgabeansprüche in einer komplexen Verwertungskette eines Kunstwerks. Neben dem Grundbuchberichtigungsanspruch wird die Möglichkeit der Herausgabe nach § 985 BGB sowie ein eventueller Schadensersatzanspruch gegen den unberechtigten Veräußerer geprüft.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Mein ganzes Erspartes
Diese Examensklausur behandelt grundlegende Fragestellungen des BGB AT, des Erbrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Prüfung einer erbrechtlichen Konstellation mit zivilrechtlichen Bezugspunkten sowie typischen Problemen im Vollstreckungsrecht. Die Aufgabenstellung verlangt umfassende Kenntnisse in mehreren Bereichen des Zivilrechts.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu
Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.
* "Das mangelhafte Pferd
Die Klausur behandelt einen Streit um die Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen allergischer und orthopädischer Mängel des Tiers. Thematisiert werden Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Pferdes, Ersatz von Kosten sowie Annahmeverzug. Im Fokus stehen kaufrechtliche Mängelgewährleistungsrechte, Nebenforderungen und prozessuale Fragen zur Feststellung des Annahmeverzugs.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteilsklausur – Drogenrazzia in der Mietwohnung
In dieser zivilrechtlichen Urteilsklausur wird die rechtliche Bewertung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Drogenrazzia in einer Mietwohnung behandelt. Schwerpunkt sind mietrechtliche Fragestellungen rund um die Mietverhältnisse über Wohnraum, Pflichtverletzungen und etwaige Beendigungsgründe. Die Klausur legt zudem einen besonderen Fokus auf den Aufbau und die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils.
Verbraucherschutz und Gesellschaftsrecht – (wie) passt das zusammen?
Die Klausur behandelt die Schnittstelle zwischen Verbraucherschutz und Gesellschaftsrecht am Beispiel einer Kapitalbeteiligung in einer KG. Zu prüfen ist, ob dem Kapitalgeber Z nach Widerruf seiner Beteiligung weiterhin Zahlungsverpflichtungen gegenüber der XY-KG zustehen, insbesondere unter Berücksichtigung von Verbraucherschutzvorschriften, der Definition von Verbraucher und Unternehmer sowie der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft.