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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.062 Klausuren
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.

PD Dr. David Paulus· ZJS 2026, 578
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kostspielige Verzögerung

In dieser Assessorexamensklausur werden die zivilrechtlichen Folgen einer verzögerten Leistung analysiert. Die Bearbeiter:innen müssen insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verzugs nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB prüfen und anwenden. Die Klausur bietet einen typischen Examensfall zu Leistungsstörungen im Schuldrecht.

Maik Wöhlert, Louise Majetschak· JuS 2026, 350· 300 Min
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schenkung, Auftragsrecht, Verzinsung, Verjährung – Beerdigung auf Widerruf

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte einer Schenkung sowie das Auftragsrecht im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Beerdigung auf Widerruf. Weitere Schwerpunkte sind die Verzinsung und die Verjährung von Ansprüchen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Fortgeschrittene und setzt das Verständnis für Schuldrecht und spezielle vertragliche Schuldverhältnisse voraus.

Dr. Alexander Gaub· JuS 2026, 330· 120 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBAuftrag, §§ 662ff. BGBVerjährung+6 weitere
JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Verkleinertes Hochzeitsfest“

Die Klausur behandelt Ansprüche von Frieda und Marie gegen Victor wegen Nichtbereitstellung eines Hochzeitsfestsaals sowie mögliche Gegenansprüche Victors gegen den Bauunternehmer Ulrich. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Schadensersatzrechts bei Leistungsstörungen im Schuldverhältnis und die Ersatzfähigkeit konkreter Vermögensnachteile und immaterieller Schäden.

Prof. Dr. Roland Schimmel· JA 2026, 275· 120 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Harry Otter und das verschollene Diadem

Die Klausur behandelt die Ansprüche des Alleinerben Harry Otter gegen Frau Ginny Wiesel nach dem Verlust eines geliehenen Diadems. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Herausgabeansprüchen, Fragen der Schadensersatzpflicht bei Unvermögen zur Herausgabe sowie die prozessuale Formulierung eines sogenannten '3er-Antrags' aus anwaltlicher Sicht.

Dr. Niklas Cordes, Viktoria Brinkmann· JA 2026, 238· 60 Min
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück

Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.

Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+7 weitere
JuS 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: BGB AT und Schuldrecht AT – Zugang über WhatsApp und Inzahlungnahme

Die Hausarbeit behandelt den Zugang von Willenserklärungen über elektronische Kommunikationswege wie WhatsApp sowie die rechtlichen Besonderheiten der Inzahlungnahme im Rahmen eines Kaufvertrags. Es werden zentrale Probleme des BGB AT und Schuldrecht AT im Zusammenhang mit modernen Kommunikationsmitteln und Vertragsschluss analysiert. Teilweise berührt die Arbeit allgemeine Fragen zur Abgabe, Zugang und zur Auslegung von Willenserklärungen.

Dr. David Markworth, Jana Bokr· JuS 2026, 239· 240 Min
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenAngebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+9 weitere
JA 20261. Staatsexamen

Schlüsselloser Sportwagen

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen rund um einen Porsche mit Keyless-Go-System: Themen sind Eigentumserwerb, Besitz und Herausgabeansprüche, Schadensersatz nach Leistungsstörung und Herausgabe, sowie das Vermieterpfandrecht mit Nutzungspfandfrage. Es sind auch Aspekte von Schenkung, Erwerb im guten Glauben und gesetzlichen Schuldverhältnissen zu prüfen.

Dr. Sonja Dieckmann· JA 2026, 197· 300 Min
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Das Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGBSchadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen

Die Klausur behandelt vertragliche Ansprüche aus Kauf-, Miet- und Bürgschaftsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Bürgen, zur Räumung nach fristloser Kündigung bei Mietrückständen sowie zum Ersatz von Umbaukosten im Zusammenhang mit einer Nutzungsuntersagung. Es sind ausschließlich vertragliche Ansprüche im Gutachten zu prüfen.

Bürgschaft, §§ 765ff. BGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fleisch oder Nicht-Fleisch – Das ist hier die Frage!

Beyza fordert von der Restaurantbetreiberin Uljana die Rückzahlung eines Teils des gezahlten Rechnungsbetrags sowie die irrtümlich zu viel entrichteten 15 € Trinkgeld, nachdem sie und ihr Freund im Lokal Speisen erhielten, die nicht wie erwartet waren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für ein als 'Wiener Schnitzel' angebotenes veganes Gericht und einen ersatzweise angenommenen Salatteller der jeweilige Preis verlangt werden darf. Gegenstand der Prüfung sind zivilrechtliche Ansprüche aus dem BGB im Zusammenhang mit Leistungsstörungen beim Kaufvertrag sowie das Bereicherungsrecht im Hinblick auf das versehentlich gezahlte Trinkgeld. Es gilt zu klären, ob und in welchem Umfang Rückzahlungsansprüche bestehen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der WillenserklärungRücktritt +5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –

Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.

Dr. Jonas D. Brinkmann· ZJS 2026, 299
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf

Die Klausur setzt sich mit dem gesetzlichen Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf auseinander. Prüfungsrelevant sind Fragen rund um den Kaufvertrag, Wirksamkeit und Formzwang sowie etwaige Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Dabei werden auch Konsequenzen für die Eigentumsübertragung betrachtet.

Dr. Martin Meier· JuS 2026, 160· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsFormfreiheit und GrenzenGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Anfechtung und Sachenrecht – Das Marmor-Malheur

Die Klausur behandelt anspruchsübergreifend zentrale Probleme der Anfechtung nach BGB sowie des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs im Sachenrecht, insbesondere das sogenannte Abstraktionsprinzip. Anhand eines Sachverhalts um ein 'Marmor-Malheur' werden nicht nur die Voraussetzungen und Folgen einer Willenserklärungsanfechtung, sondern auch die Auswirkungen auf die sachenrechtliche Zuordnung und Rückabwicklung geprüft.

Dr. Hannes Wais, Georg Julius Hübler· JuS 2026, 145· 120 Min
Anfechtung der WillenserklärungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Von Kiefernzapfen und Zankäpfeln“

Die Klausur thematisiert nachbarrechtliche Streitigkeiten im Sachenrecht. Im ersten Teil geht es um Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit überhängenden Zweigen und dem Selbsthilferecht des Nachbarn. Im zweiten Teil steht die Herausgabe eines heruntergefallenen Kiefernzapfens im Fokus.

Prof. Dr. Paul Schrader, Marlon Dreisewerd· JA 2026, 103· 180 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Zession und Zankerei“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Factoring-Abtretung zwischen der B-GmbH und C sowie spätere Streitigkeiten über Mängelhaftung und Aufrechnung. C verlangt von B die Zahlung von 50.000 €, nachdem B zuvor eine Forderung gegen A an C abgetreten hatte und A aufgrund schadstoffbelasteter Lieferung von Recycling-Schrott Rücktritt erklärte und Kosten für die Beseitigung selbst trug. Strittig ist, ob C im Verhältnis zu B einen Anspruch aus abgetretenem Recht oder Bereicherungsrecht geltend machen kann. Juristisch relevant sind insbesondere die Wirksamkeit der Forderungsabtretung nach Handels- und Zivilrecht, die Aufrechnungsmöglichkeit nach Abtretung, der Eigentumsvorbehalt und Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung.

Jannik Heine· ZJS 2026, 105
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

Original-Examensklausur: „Was für ein Theater!“

Die Klausur schildert drei Vorfälle rund um Theaterbesuche des M, bei denen es zu Problemen mit Eintrittskarten, einem Sachschaden (zerrissene Anzughose auf unsicherer Treppe) und einer enttäuschenden, nicht werkgetreuen Inszenierung kam. Es handelt sich um eine Klageschriftskizze mit Schwerpunkt auf Fragen des Kauf- und Werkvertragsrechts, deliktischer Haftung sowie möglichen Ansprüchen gegen Betreiber und Dritte. Auch bereicherungsrechtliche sowie vertragliche Grundlagenansprüche werden angerissen.

Dr. Steffen Eicker· JA 2026, 55· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung§ 824 BGB+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Immobiliarsachenrecht: Rösterei, Ruin, Regress

A gründet die „R - Rösterei GmbH“ und stellt zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH ein geerbtes Gartengrundstück als Sicherheit zur Verfügung, wobei zunächst zivilrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und zur Bestellung einer Grundschuld geklärt werden müssen. Nachdem die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten gerät, fordert die K-Bank die Verwertung der Grundschuld und droht mit Zwangsversteigerung, worauf A das Grundstück verkauft und den Erlös zur Begleichung der Schuld nutzt. Im zweiten Teil streiten A und K über die Abtretung der Darlehensforderung nach der Zahlung und die Konsequenzen einer fehlenden Tilgungsbestimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Immobiliarsachenrecht, insbesondere Eigentumserwerb vom Erben, Sicherungsgrundschuld, sowie Regresse im Insolvenzverfahren und Schadensersatzansprüche wegen Verzug.

Adrian Hemler· ZJS 2026, 93
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.

Professor Dr. Lutz Haertlein· JuS 2026, 59· 300 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur: Zwei Autokäufe

Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.

Roland Schimmel· ZJS 2026, 84
StellvertretungAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck

Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.

Dr. Philipp Schlüter· JuS 2026, 48· 240 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisUmfang des BereicherungsanspruchsDie Leistungskondiktion+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?

V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.

StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Auf gute Nachbarschaft“

Die Klausur behandelt ein nachbarschaftliches Verhältnis mit Bezug auf Grundstücksnutzung, insbesondere die Nutzung eines Weges zur Garage sowie mögliche Ansprüche gegen die Errichtung eines Tores. Weiter werden Vertragskonstellationen rund um den Kauf technischer Geräte (Drucker und Tablet) thematisiert, einschließlich Fragen zur Vertretungsmacht, Geschäftsfähigkeit und wirksamen Vertragsschluss. Neben Fragen des BGB AT und Vertragsrechts werden auch sachenrechtliche Aspekte angesprochen.

Dr. Josephine Odrig· JA 2026, 14· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Das Erbe fährt digital“

Die Klausur behandelt erbrechtliche und sachenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digital verfassten Testamenten und einem Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (Mercedes S-Klasse), sowie der Eigentumsübertragung und Sicherung beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses durch Auflassungsvormerkung. Im ersten Teil geht es um die Wirksamkeit eines digitalen Testamentes, den Erbenbesitz und die Übereignung eines Fahrzeugs, im zweiten Teil um die sachenrechtlichen Folgen einer Auflassungsvormerkung und die Auswirkungen des Geldwäschegesetzes bei Immobilienkauf.

Simon Böhringer, Fabian Konnerth· JA 2026, 7· 180 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum digitalen Kaufrecht

Die Klausur befasst sich mit dem Kauf einer Smartwatch als Ware mit digitalen Elementen und den daraus resultierenden Besonderheiten im Kaufrecht, insbesondere den Aktualisierungspflichten, Mängelrechten sowie Fragen der Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz. Zudem werden die Vertretungsmacht im Handelsrecht, die Zurechnung von Herstellerverschulden und deliktische sowie produkthaftungsrechtliche Ansprüche bei fehlerhafter Software beleuchtet.

Nina Thömmes· JURA 2026, 795
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Sach- und RechtsmängelNacherfüllung +4 weitere
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