Werkunternehmerpfandrecht
Das Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB i.V.m. §§ 1204ff. BGB) sichert dem Werkunternehmer einen Anspruch auf Werklohn durch das Recht, die Herausgabe des bearbeiteten Gegenstands zu verweigern. Streitentscheidend sind der Erwerb des Pfandrechts bei Eigentumsvorbehalt, der gutgläubige Erwerb (§§ 1207, 932 BGB) sowie die Einbeziehung vertraglicher Pfandrechte (§§ 1204ff.) via AGB. Examensklassiker: Konkurrenz zwischen gesetzlichem und vertraglichem Pfandrecht, Rechtsfolgen fehlender Bestellereigentümerschaft.
Zu diesem Thema haben wir 2 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Sicher ist sicher – oder etwa doch nicht?
Der Sachverhalt befasst sich mit einem Grundstück, das als Sicherheit für zwei Kredite dient – einmal durch Hypothek, einmal durch Sicherungsgrundschuld. Weitere Konstellationen betreffen die Vermietung, Sicherungsübereignung von Betriebsmitteln, versuchte Schuldübernahme sowie Probleme um die Rückgewähr einer Grundschuld. Thematisiert werden insbesondere das Zusammenspiel von Kreditsicherheiten, die Schuldübernahme beim Grundstücksverkauf und die Rechte des Sicherungsgebers.
Übungsklausur ZR Bauhandwerkersicherung gemäß § 648 a BGB als Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag?
Der Fall behandelt die Frage, ob die Bauhandwerkersicherung gemäß § 648a BGB dem Bauunternehmer eine Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag gibt. Schwerpunkt ist die Anwendung der Norm im Kontext eines Werkvertrags einschließlich vertraglicher Systematik und Grenzen unzulässiger Rechtsausübung.
Werkunternehmerpfandrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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