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Latein im Recht

Lateinische Begriffe sind im juristischen Sprachgebrauch allgegenwärtig, insbesondere in Definitionen, Gutachten und Urteilen. Zentral sind klassische Wendungen wie „condictio indebiti“ (Rückforderung wegen Nichtschuld), „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsschluss) oder „lex specialis derogat legi generali“. In der mündlichen Prüfung werden häufig Übersetzung und rechtliche Einordnung verlangt.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

Verwandte Themen in Mündliche Prüfung im 1./2. Staatsexamen
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Latein im Recht in der Jurafuchs-Lernapp

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