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Fakten zu den Gerichten

Das deutsche Gerichtssystem ist dreistufig aufgebaut: Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichten als Spitze. Die Zuständigkeit richtet sich nach Sach- und Wertgrenzen (§§ 23, 71 GVG), z.B. Zivilprozess bei Streitwerten bis 5.000 € regelmäßig beim Amtsgericht. Examensrelevant: Instanzenzug, Zuständigkeitsverschiebung, Besetzung von Spruchkörpern (§ 76 GVG).

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Fakten zu den Gerichten in der Jurafuchs-Lernapp

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