Wichtige Normen und Prinzipien: Strafrecht
Das Strafrecht basiert auf den Grundprinzipien des nulla poena sine lege (§ 1 StGB) und Schuldprinzips (§ 20 StGB). Zentrale Normen sind insbesondere die Tatbestände (z.B. §§ 211, 212, 242 StGB), Rechtfertigungsgründe (§§ 32, 34 StGB) und Irrtumsvorschriften (§§ 16, 17 StGB). Häufig geprüft werden: Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit, Irrtümer und die Lehre von der Deliktsstruktur.
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