Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft (KG, §§ 161–177a HGB) ist eine Personengesellschaft mit persönlich haftenden Komplementären und beschränkt haftenden Kommanditisten. Zentrale Themen sind die Abgrenzung zur OHG, Vertragsschluss, das Wirksamwerden der Gesellschaft, Geschäftsführungskompetenzen sowie die persönliche Haftung, insbesondere die Kommanditistenhaftung (§§ 171, 172, 176 HGB). Examensklassiker: Haftungsumfang bei Einlagenrückgewähr, Kommanditistenhaftung vor Eintragung, Sonderfall GmbH & Co. KG.
Zu diesem Thema haben wir 5 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht – Die Deluxe KG
Die Examensklausur behandelt zentrale Fragestellungen zum Recht der Kommanditgesellschaft (KG), insbesondere zu Struktur, Haftung und Vertretung. Sie eignet sich zur Vertiefung gesellschaftsrechtlicher Kenntnisse im Assessorexamen und setzt voraus, dass die Besonderheiten der Personengesellschaften erkannt und sicher angewendet werden.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Gesellschaftsrecht
Die Klausur behandelt die Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht am Beispiel einer GmbH & Co. KG sowie bei der Gründung einer Anwaltssozietät. Schwerpunkt sind die rechtlichen Grundlagen und Unterschiede der Haftung in diesen Gesellschaftsformen.
»Kunst und Kapital«
Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Kapitalerhaltung im GmbH-Recht sowie typische Probleme des Personengesellschaftsrechts. Im Sachverhalt geht es um den Verkauf eines wertvollen Kunstwerks zu einem stark verminderten Preis an einen nahen Angehörigen sowie um dessen anschließende Beschädigung. Weiter werden Rückzahlungs- und Verlustausgleichsansprüche sowie Haftungsfragen bei der GmbH und Kommanditgesellschaft diskutiert.
Zwei Streitköpfe werden nimmer eins
Die Klausur thematisiert im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht die Wirksamkeit der Zwangseinziehung eines GmbH-Geschäftsanteils und die Frage nach einem wichtigen Grund für die Einziehung. Weiterhin ist die Entstehung eines Abfindungsanspruchs gegen die GmbH und gegen die Gesellschafter persönlich ('Ausfallhaftung') zu prüfen. Im zweiten Teil geht es um die Haftung des Kommanditisten bei nicht vollständig eingezahlter Einlage und eine analoge Anwendung des § 129 II HGB.
Fehlerhafter Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft?
Die Klausur thematisiert den fehlerhaften Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft. Im Zentrum steht die Frage, ob und inwiefern die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen nachträglich angefochtenen Kommanditanteilskauf Anwendung finden und welche bereicherungsrechtlichen Rückgewähransprüche bestehen.
Kommanditgesellschaft in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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