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Subsumtion

Die Subsumtion bildet das Herzstück des Gutachtenstils: Ein konkreter Sachverhalt wird unter die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsnorm (z.B. § 823 I BGB) gefasst. Zentrale Prüfungsschritte sind das korrekte Herausarbeiten der Obersätze, eine trennscharfe Definition der Merkmale und die subsumtionsfähige Sachverhaltsauswertung. Häufiger Klausurfehler: Verwechslung von Definition und Subsumtion, unstrukturierte Darstellung.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Subsumtion in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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