Obersatz
Der Obersatz ist Bestandteil des Gutachtenstils und leitet die Prüfung einer konkreten Rechtsfrage ein. Er stellt das anzuwendende Gesetz und den maßgeblichen Lebenssachverhalt in Beziehung (z.B. „Fraglich ist, ob…“). Klausurrelevant sind die korrekte Formulierung, Sachverhaltsanbindung und die Unterscheidung zwischen Obersatz und Definition.
Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
Obersatz in der Jurafuchs-Lernapp
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