Definition
Die Definition ist ein zentrales Element des Gutachtenstils (juristische Methodik) und dient der Klarstellung unbestimmter Rechtsbegriffe oder Tatbestandsmerkmale. Im Gutachten folgt sie regelmäßig auf die Obersatzbildung. Examensrelevanz zeigen etwa das Bestimmen von 'Eigentum' (§ 903 BGB), 'Handeln in fremdem Namen' (§ 164 BGB) oder 'öffentliche Sicherheit' im Polizei- und Ordnungsrecht.
Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
Definition in der Jurafuchs-Lernapp
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