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Handelsrecht

Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens

Die Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens wird durch §§ 25–28 HGB geregelt. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung (§ 25 Abs. 1 HGB), Haftung bei Gesellschaftsbeitritt (§ 28 HGB), Nachhaftung des Veräußerers (§ 26 HGB) sowie Haftungsausschluss (§ 25 Abs. 2 HGB). Examensklassiker: Haftung für Altverbindlichkeiten, Wirkung eines unwirksamen Übertragungsvertrags, Betriebsübergang (§ 613a BGB).

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.

Hendricks, Kunzmann· JuS 2022, 432
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeHaftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Zwei Streitköpfe werden nimmer eins

Die Klausur thematisiert im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht die Wirksamkeit der Zwangseinziehung eines GmbH-Geschäftsanteils und die Frage nach einem wichtigen Grund für die Einziehung. Weiterhin ist die Entstehung eines Abfindungsanspruchs gegen die GmbH und gegen die Gesellschafter persönlich ('Ausfallhaftung') zu prüfen. Im zweiten Teil geht es um die Haftung des Kommanditisten bei nicht vollständig eingezahlter Einlage und eine analoge Anwendung des § 129 II HGB.

Gesellschaft mit beschränkter HaftungKommanditgesellschaft+2 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Die Haftung des eintretenden Sozius – Die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR

Die Klausur thematisiert die Frage der Haftung des eintretenden Sozius beim Übergang von einer Einzelkanzlei auf eine (Außen-)GbR. Im Mittelpunkt steht die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR, insbesondere in Bezug auf Altverbindlichkeiten und gesellschaftsrechtliche Haftung. Die Argumente für und gegen eine solche Analogie werden anhand eines Sachverhalts diskutiert.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts+2 weitere
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Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens in der Jurafuchs-Lernapp

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