Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
Die Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens wird durch §§ 25–28 HGB geregelt. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung (§ 25 Abs. 1 HGB), Haftung bei Gesellschaftsbeitritt (§ 28 HGB), Nachhaftung des Veräußerers (§ 26 HGB) sowie Haftungsausschluss (§ 25 Abs. 2 HGB). Examensklassiker: Haftung für Altverbindlichkeiten, Wirkung eines unwirksamen Übertragungsvertrags, Betriebsübergang (§ 613a BGB).
Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.
Zwei Streitköpfe werden nimmer eins
Die Klausur thematisiert im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht die Wirksamkeit der Zwangseinziehung eines GmbH-Geschäftsanteils und die Frage nach einem wichtigen Grund für die Einziehung. Weiterhin ist die Entstehung eines Abfindungsanspruchs gegen die GmbH und gegen die Gesellschafter persönlich ('Ausfallhaftung') zu prüfen. Im zweiten Teil geht es um die Haftung des Kommanditisten bei nicht vollständig eingezahlter Einlage und eine analoge Anwendung des § 129 II HGB.
Die Haftung des eintretenden Sozius – Die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR
Die Klausur thematisiert die Frage der Haftung des eintretenden Sozius beim Übergang von einer Einzelkanzlei auf eine (Außen-)GbR. Im Mittelpunkt steht die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR, insbesondere in Bezug auf Altverbindlichkeiten und gesellschaftsrechtliche Haftung. Die Argumente für und gegen eine solche Analogie werden anhand eines Sachverhalts diskutiert.
Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen