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Handelsrecht

Die Handelsfirma

Die Handelsfirma (§§ 17–37 HGB) ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und im Rechtsverkehr auftritt. Zentrale Prinzipien sind Firmenwahrheit, Firmenunterscheidbarkeit und Firmenbeständigkeit. Typische Prüfungsfragen: Zulässige Firmenbildung und -zusätze, Unterscheidbarkeit bei Namensähnlichkeit, Firmenschutzansprüche nach § 37 HGB, Firmenfortführung beim Wechsel von Inhaber (§§ 21–24 HGB).

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Die Handelsfirma in der Jurafuchs-Lernapp

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