Die Handelsfirma
Die Handelsfirma (§§ 17–37 HGB) ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und im Rechtsverkehr auftritt. Zentrale Prinzipien sind Firmenwahrheit, Firmenunterscheidbarkeit und Firmenbeständigkeit. Typische Prüfungsfragen: Zulässige Firmenbildung und -zusätze, Unterscheidbarkeit bei Namensähnlichkeit, Firmenschutzansprüche nach § 37 HGB, Firmenfortführung beim Wechsel von Inhaber (§§ 21–24 HGB).
Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
Die Handelsfirma in der Jurafuchs-Lernapp
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