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Strafrecht

Grundbestandteile des Urteils

Die Grundbestandteile des Urteils in der strafrechtlichen Urteilsklausur sind formal streng geregelt: Das Rubrum enthält Angaben zu Gericht (§ 275 StPO), Aktenzeichen, Besetzung und Personalien des Angeklagten. Der Tenor legt nach § 260 StPO Schuldspruch, Strafe und Kosten (§§ 464 ff. StPO) sowie die angewendeten Vorschriften dar. Examensklassiker: Rubrumsbestandteile, korrekte Gerichtbezeichnung, Tenoraufbau und Kostentenor.

Zu diesem Thema haben wir 5 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Die Beweiswürdigung in der Strafurteilsklausur

Die Klausur behandelt die Beweiswürdigung im Rahmen der strafrechtlichen Urteilsklausur. Sie thematisiert die Anforderungen an die Darstellung, Bewertung und Dokumentation von Beweisvorgängen durch das Gericht. Besonderes Augenmerk liegt auf typischen Fehlerquellen und dem methodisch richtigen Vorgehen bei der Entscheidungsfindung im Urteil.

Dr. Lidia Mumm· JuS 2025, 1118· 120 Min Bearbeitung
BeweisrechtGrundlagen+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

*"Nicht ohne meine Kutte!

Die Klausur behandelt die Frage, ob und wie das Urteil gegen den Metal-Fan R wegen Verstoßes gegen das Kennzeichenverbot nach dem Vereinsgesetz erfolgreich im Wege der Revision angegriffen werden kann. Der Schwerpunkt liegt auf prozessualen Aspekten, insbesondere der Zulässigkeit und dem Verfahren der Revision. Sachlich-rechtliche Fehler sind ausdrücklich ausgeschlossen; zu prüfen ist ausschließlich das Revisionsrecht.

Gerhold, Höft· JA 2021, 994· 180 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)SchuldBesondere Verfahren+5 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Urteil - Parkkrallen-Nepp

Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung des Verhältnismäßigkeitserfordernisses aus Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Selbsthilfe, insbesondere das Fehlen eines Zurückbehaltungsrechts, die Bewertung einer Besitzstörung und das Vorliegen eines Festnahmerechts sowie die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der vollständigen Sachverhaltsdarstellung unter besonderer Berücksichtigung der Zeugenaussagen. Zusätzlich wird die umfassende Behandlung im Rubrum und der Urteilsformel hinsichtlich Vollständigkeit und Konsistenz gefordert.

Pätzel· JuS 2021, 539
GrundlagenBetrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 20201. Staatsexamen

* ORIGINAL: "Bauen wie geschmiert

Die Klausur behandelt die Revision gegen eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Schwerpunkt sind die Prüfung von Verfahrensverstößen (u.a. § 275 StPO sowie Belehrungspflichten gemäß §§ 136, 163a StPO), der Zugang einer Revisionsbegründung sowie materiell-rechtliche Aspekte zur Untreue und zur Konkurrenz der Straftaten.

Klesczewski, Ra pp· JA 2020, 590· 240 Min Bearbeitung
UnterlassenBesondere VerfahrenPraktischer Teil 2: Die Anklageschrift+5 weitere
JA 2015Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kredit­rahmens

Die Klausur behandelt eine Revisionsklausur zum Computerbetrug am Amtsgericht Leipzig. Schwerpunkt der Bearbeitung sind relevante Verfahrensrügen, insbesondere hinsichtlich der Verletzung von Verteidigungsrechten nach § 244 III StPO und Belehrungsfehler bezüglich des Auskunftsverweigerungsrechts der Zeugin nach § 55 II StPO. Außerdem wird der materielle Tatbestand des Computerbetrugs geprüft.

Klesczewski, Hawickhorst· JA 2015, 109· 300 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBStrafzumessungBesondere Verfahren+5 weitere
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Grundbestandteile des Urteils in der Jurafuchs-Lernapp

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