Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Die Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden regeln, unter welchen Voraussetzungen Behörden gegen baurechtswidrige Zustände einschreiten dürfen (§§ 75, 70 II BauO). Voraussetzung ist stets eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, mit Schwerpunkt auf Gefahrenabwehr und Wiederherstellung legaler Zustände. Examensrelevant: Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse, Auswahl geeigneter Maßnahmen, Umgang mit baurechtswidriger Nutzung sowie Unterschiede zwischen Baurecht und Gefahrenabwehrrecht.
Zu diesem Thema haben wir 5 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Dachterrasse Ade?
Die Klausur thematisiert das öffentliche Baurecht rund um die Zulässigkeit einer Dachterrassennutzung. Im Mittelpunkt stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Problemstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Versagung einer Baugenehmigung. Es werden zudem relevante Normen zum materiellen Bauordnungsrecht sowie Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden angesprochen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht und Verwaltungsrecht – Sonnige Aussichten?
Die Examensklausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem öffentlichen Baurecht, insbesondere aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Schwerpunktmäßig wird das Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen sowie die bauordnungsrechtliche Kontrolle von Bauvorhaben geprüft. Geeignet ist die Klausur für fortgeschrittene Examenskandidat:innen mit Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Der Bunkerbau
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fragestellung aus dem Baurecht am Beispiel eines Bunkerbaus. Schwerpunkte liegen auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen, insbesondere im Kontext eines Bauvorhabens im beplanten Innenbereich. Zudem werden Genehmigungsvoraussetzungen, einschlägige Ermessensfragen und mögliche Konflikte mit Grundrechten geprüft.
»Getrübte Kleingartenfreuden«
Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer Abrissverfügung gegen eine auf der Parzellengrenze zweier Kleingartenparzellen errichtete, als Doppellaube ausgestaltete bauliche Anlage. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauordnungsrechts NRW, des Bundeskleingartengesetzes sowie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Argumentation mit Sinn und Zweck einschlägiger Normen. Der Sachverhalt fordert eine Fortgeschrittenenprüfung im Öffentlichen Recht und knüpft an eine Entscheidung des OVG NRW an.
Wahlverwandtschaften
Der Fall betrifft die baurechtliche Zulässigkeit eines ohne Baugenehmigung errichteten Hähnchenstalls im Außenbereich und die Frage, ob die Bauaufsichtsbehörde an die Zusicherung der Duldung bis zur Umstellung des Betriebs auf eigener Futtergrundlage gebunden ist. Außerdem wird geprüft, wie sich die Behörde von der Zusicherung wieder lösen kann, ohne eine Entschädigung leisten zu müssen.
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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