Materielles Bauordnungsrecht
Das materielle Bauordnungsrecht regelt die Anforderungen an Bauwerke und Grundstücke zur Gefahrenabwehr und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (LBauO, NBauO). Im Klausurkontext relevant: Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, bauordnungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen, Verhältnis zu bauplanungsrechtlichen Zulässigkeiten (§ 30 BauGB). Examensklassiker: Abstandsflächen, Genehmigungsbedürftigkeit, Nachbarschutz.
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Klausuren zum Thema
Himmelsstrahler
Im Fall 'Himmelsstrahler' bringt der Betreiber einer Ausflugsgaststätte mehrere leistungsstarke, weithin sichtbare Scheinwerfer auf dem Dach an, um den Umsatz zu steigern und Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Bauaufsichtsbehörde erlässt eine Beseitigungsverfügung wegen Verstoßes gegen das Bauordnungsrecht, insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ortsbilds und Gefahren für den Straßenverkehr. Die Erfolgsaussichten der gegen diese Verfügung gerichteten Klage sind zu prüfen.
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