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Öffentliches Recht

Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden

Die Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden im Berliner Bauordnungsrecht (§§ 79, 82 BauO Bln) regeln, wie rechtswidrige oder gefährliche bauliche Maßnahmen unterbunden werden. Typische Maßnahmen sind Baueinstellungsverfügung, Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsverfügung. Examensklassiker: formelle und materielle Illegalität, Legalisierungswirkung der Baugenehmigung, Ermessen der Behörde, Gleichbehandlungsgrundsatz und Mindermaßnahmen (z.B. Rückbauverfügung).

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Meine Wahl: Hanf legal

Die Klausur thematisiert Auflagen und Erlaubnispflichten bei einer Versammlung zur Hanf-Legalisierung in Stuttgart. Im ersten Teil stehen versammlungsrechtliche und straßenrechtliche Spannungen im Vordergrund, im zweiten Teil Bauordnungsfragen zu Werbeanlagen. Neben der Versammlungsfreiheit geht es insbesondere um die Reichweite öffentlich-rechtlicher Erlaubnispflichten sowie bauordnungsrechtliche Eingriffe.

Michael Droege, Jacqueline Debus· JURA 2023, 1082
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDie Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2009Schwerpunktbereich

Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechtsgestaltung »Berlin-Eye« – Aussichtsrad für Berlin?

In der Übungshausarbeit geht es um die öffentlich-rechtliche und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines geplanten Riesenrades ('Berlin-Eye') in Berlin. Im Fokus stehen das Abstandsflächenrecht, Fragen der Erteilung eines Bauvorbescheids, die Möglichkeit von Ausnahmen und Befreiungen sowie prozessuale Aspekte nach Ablehnung durch die Behörde und Zurückweisung des Widerspruchs. Die Klausur verlangt eine Beratung zur gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung des Vorhabens.

Albert Ingold, Anneke Petzsche· JURA 2009, 154
Materielles BauordnungsrechtDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+2 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Wahlverwandtschaften

Der Fall betrifft die baurechtliche Zulässigkeit eines ohne Baugenehmigung errichteten Hähnchenstalls im Außenbereich und die Frage, ob die Bauaufsichtsbehörde an die Zusicherung der Duldung bis zur Umstellung des Betriebs auf eigener Futtergrundlage gebunden ist. Außerdem wird geprüft, wie sich die Behörde von der Zusicherung wieder lösen kann, ohne eine Entschädigung leisten zu müssen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wahlverwandtschaften
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungEingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden+5 weitere
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Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden in der Jurafuchs-Lernapp

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