Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Haftung des Geschäftsführers im Innenverhältnis und innerbetrieblicher Schadensausgleich
Die Klausur behandelt die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH im Innenverhältnis, wobei insbesondere die Schadensersatzpflicht wegen Pflichtverletzung (z.B. infolge eines Phishing-Angriffs) beleuchtet wird. Zudem werden die Grundlagen der GmbH, die Haftung nach § 43 GmbHG und die Haftungsprivilegierung von Arbeitnehmern erörtert sowie der innerbetriebliche Schadensausgleich thematisiert. Dabei wird das relevante Urteil des OLG Zweibrücken kritisch eingebunden und die wesentlichen Argumentationsgrundsätze vermittelt.
LL.M. Exam Paper in Private International Law (Conflict of Laws)
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein grenzüberschreitender Streit zwischen einem österreichischen Streaming-Dienst und einer nigerianischen Kundin in Deutschland über die Anwendung der richtigen Rechtsordnung. Geprüft wird, welches Recht auf einen internetbasierten Streamingvertrag mit angeblicher Nutzung zu kommerziellen Zwecken vor den Gerichten in Wien Anwendung findet. Insbesondere geht es um die Prüfung des Anwendungsbereichs und der Kollisionsregeln nach Rom-I-VO, CISG und gegebenenfalls Rom-II-VO.
Versteckte Wettbewerbsverbote und die Transaktionswertschwelle
Die Klausur behandelt eine vertikale Wettbewerbsbeschränkung durch einen langfristigen Liefervertrag zwischen einem Automobilhersteller und einem Batterieproduzenten. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der vertraglichen Bindung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des europäischen Kartellrechts. Im Zentrum steht die Frage, ob der Vertrag ein verbotenes Wettbewerbsverbot darstellt sowie eventuell eine Einzelfreistellung beansprucht werden kann.
Die »Leihstutenschaft« in der Fallbearbeitung
Transparenz im Lebensmittelrecht und »no means no« bei der Wahl einer Ministerpräsidentin
ÖR-Schwerpunktklausur zum Datenschutzrecht
Die Schwerpunktklausur behandelt im ersten Teil datenschutzrechtliche Ansprüche, insbesondere den Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) und die Verantwortlichkeit bei Weitergabe von Bewerbungsunterlagen durch Mitarbeiter, einschließlich der Haftung und Exkulpationsmöglichkeiten nach Art. 82 DSGVO. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Bewertungsportalen für Ärzte im Licht der Jameda-Rechtsprechung sowie datenschutz- und grundrechtliche Implikationen erörtert.
Feuer auf der Never Taken
Die Klausur behandelt Fragestellungen des Seehandelsrechts, insbesondere die international privatrechtliche Einordnung des Fixkostenspediteurs sowie die Wertersatzhaftung nach dem HGB bei Zerstörung von Transportgut. Zu klären ist, ob dem Verkäufer (A) sowie dem Käufer (R) gegen den Spediteur (F) Ansprüche auf Ersatz für zerstörte Becher zustehen, wobei auf den Seefrachtbrief bzw. das Rektakonnossement besonderes Augenmerk gelegt wird.
Schwerpunktklausur im Urheberrecht
Im Mittelpunkt der Schwerpunktklausur steht die Plattformhaftung nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) sowie die Panoramafreiheit. Weiterhin werden die Haftung des Unternehmers nach § 99 UrhG sowie Fragen zur öffentlichen Wiedergabe und zum Setzen von Links behandelt. Ein Sachverhalt rund um die öffentlichen Präsentation von Kunstwerken und deren mediale Verwertung bildet den prüferischen Kern.
Eine Fusionskontrolle der besonderen Art
Die Klausur behandelt das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht am Beispiel einer Anfechtungsklage gegen einen Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Schwerpunkte sind unter anderem die Anfechtungsbefugnis, der Missbrauch des Anfechtungsrechts und das Freigabeverfahren nach § 246a AktG. Auch prozessuale und materielle Fragen werden miteinander verknüpft.
Fabrikunglück in der grenzüberschreitenden Lieferkette
Die Examensklausur thematisiert insbesondere die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Anknüpfung der Rom I- und II-Verordnungen im Rahmen eines Fabrikunglücks in einer grenzüberschreitenden Lieferkette. Im Mittelpunkt steht die mögliche Haftung einer in Deutschland ansässigen Abnehmergesellschaft für Verletzungen von Brandschutz- bzw. Verkehrspflichten durch eine ausländische Zulieferergesellschaft und Schutzpflichten gegenüber Dritten. Der Sachverhalt orientiert sich am bekannten ‚KiK-Fall‘ und behandelt aktuelle Fragen zur Haftung in globalen Lieferketten.
Internationales Privatrecht: Examensklausur zum Internationalen Familienrecht
Die Klausur schildert einen Fall des internationalen Familien- und Erbrechts mit Auslandsbezug. Es geht um die Frage, welche erb- und güterrechtlichen Ansprüche dem überlebenden Ehemann zustehen, insbesondere im Hinblick auf § 1371 I BGB, Güterstand und die erbrechtliche Stellung nach deutschem Internationalem Privatrecht. Es sind insbesondere Qualifikationsfragen und der Umgang mit europarechtlichen und nationalen Regelungen zu prüfen.
Schwerpunktbereichsklausur – Medienrecht: Der sorgfältige YouTube-Star
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen im Medienrecht am Beispiel eines YouTube-Stars. Im Fokus stehen die Anforderungen an journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedienangebote, insbesondere die publizistische Relevanz und der Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Wesentliche Schwerpunkte bilden zudem die Sorgfaltspflichten im Online-Journalismus, darunter die Maßstäbe für wahrheitsgemäße Berichterstattung, Tendenzschutz und sachliche Mäßigungspflichten nach § 19 MStV. Außerdem wird die Frage behandelt, ob der Anbieter eines Telemediums von der medienrechtlichen Aufsicht befreit werden kann.
Semesterabschlussklausur – Allgemein: Juristische Methodenlehre
In dieser Klausur liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Analyse von § 12 BGB, der teleologischen Reduktion einer Benutzungsordnung sowie einem möglichen Verstoß gegen die Verfassung durch eine gesetzliche Festlegung zur Auslegung von Vorschriften. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhältnis von Wortlautbindung und verfassungskonformer Interpretation. Die Bearbeitung verlangt zudem, juristische Methoden der Gesetzesauslegung und deren Grenzen zu erörtern.
Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.
Schwerpunktbereichsklausur – Urheber- und Markenrecht: Öffentliche Wiedergabe bei Framing und unabhängigem Upload, Eintragungsfähigkeit politischer Slogans, Markenverletzung
Im Mittelpunkt der Klausur stehen zum einen Fragen rund um das Urheberrecht, insbesondere die öffentliche Wiedergabe von Werken beim Framing und bei einem selbständigen Upload, wobei die Problematik des neuen Publikums herauszuarbeiten ist. Zum anderen geht es im Markenrecht um die Unterscheidungskraft politischer Slogans und deren Eintragungsfähigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die markenrechtliche Prüfung des Herkunftshinweises einer Marke. Schließlich ist die Herkunftsfunktion der Marke im Kontext möglicher Markenverletzungen zu analysieren.
Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.
Frühkonstitutionalismus
Die Klausur behandelt die erste Verfassungswelle des Frühkonstitutionalismus zu Beginn des 19. Jahrhunderts im deutschen Raum. Schwerpunkt sind die grundlegenden verfassungsrechtlichen und politischen Probleme der Epoche, insbesondere die Gründung des Deutschen Bundes, das monarchische Prinzip versus Landstände sowie die Bürgerrechte der Zeit. Die Bearbeitung erfolgt anhand von Quellen, u.a. der Deutschen Bundesakte und der Bayerischen Verfassung von 1818.
Internationales Verfahrensrecht Kurzhausarbeit
Die Kurzhausarbeit stellt einen Sachverhalt aus dem Internationalen Zivilprozessrecht, insbesondere zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-Verordnung, dar. Es geht um die Frage, ob das Amtsgericht Frankfurt für die Klage eines deutschen Unternehmers gegen einen in Spanien ansässigen Hersteller aufgrund von Mängeln an gelieferten Poolleitern zuständig ist. Dabei steht die Bestimmung des Erfüllungsortes bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen mit unterschiedlichen Lieferorten im Mittelpunkt.