Der weiterveräußerte Vorbehaltskauf — Eigentum, Bereicherung, Schadensersatz
Worum geht es
K verkauft V einen Gebrauchtwagen unter Eigentumsvorbehalt. V veräußert das Fahrzeug an D weiter, bevor er den Kaufpreis voll gezahlt hat. Geprüft werden Ansprüche aus §§ 985, 812 ff., 280 ff. BGB sowie der gutgläubige Erwerb durch D.
Themen
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Examensrelevanz
Bisher nicht in Staatsprüfungen aufgetaucht — diese Klausur stammt aus einer Lehr- oder Aufgabensammlung.
Quellen
- Zur Quelle →OriginalveröffentlichungZjSZjS 2024, 234Prof. Dr. M. Sample
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