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Wieg

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Klausuren

JA 2016Fortgeschrittene

Die Examensfeier

Die Klausur behandelt Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) mit Fokus auf die Haftung bei Ausführungsverschulden, gestörte Gesamtschuld und die Anwendung des § 680 BGB bei Scheingefahren. Anhand eines realitätsnahen Sachverhalts unter Studenten werden die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen im Bereich der GoA vertieft. Ebenfalls relevant sind Besonderheiten, wie das bewusste Risiko eines Schädigers und die Auswirkungen gesperrter Verkehrsflächen.

Sagan, Wieg· JA 2016, 173· 120 Min Bearbeitung
§ 826 BGB§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Wieg prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), § 823 Abs. 2 BGB (1×) und § 826 BGB (1×).