Uffelmann
Klausuren
Blast from the past – ein Täuschungsversuch mit Langzeitfolgen
Die Klausur behandelt einen presserechtlichen Unterlassungsanspruch aufgrund eines Artikels, der eine 30 Jahre zurückliegende Täuschung im Staatsexamen thematisiert. Es werden das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das 'Recht auf Vergessen' und der damit verbundene Interessenausgleich zur Pressefreiheit beleuchtet. Zudem steht das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Hintergrund widerstreitender Grundrechtspositionen (Art. 1, 2, 5 GG) im Mittelpunkt.
Holzauge sei wachsam!
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung gegen die Eigentümerin eines Grundstücks im Raum Hamburg geprüft. Kernfragen sind die Adressatenstellung der Eigentümerin, die Einordnung mobiler Unterstände als bauliche Anlagen nach § 2 HBauO, und die (Nicht-)Genehmigungspflicht für Anlagen eines forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 60 II HBauO i.V.m. Anlage 2. Es wird zudem geprüft, ob eine bauplanungsrechtliche Privilegierung vorliegt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Uffelmann prüfen besonders häufig § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (1×), Auftrag, §§ 662ff. BGB (1×), Außenbereich (§ 35 BauGB) (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).