Schlingloff
Klausuren
Die infektionslose Versammlung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen anlässlich einer geplanten Kundgebung während der Coronapandemie in Nordrhein-Westfalen. Im Zentrum stehen die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen infektionsschutzrechtlich motivierte Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, insbesondere Teilnehmerzahl-, Abstands-, Flyer- und Datenerhebungsauflagen. Es werden die maßgeblichen Grundrechte sowie das Verhältnis von Versammlungsrecht und Infektionsschutz erörtert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Schlingloff prüfen besonders häufig Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×), Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) (1×) und Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel) (1×).