Rühl
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Klausuren
JA 2013Anfänger:innen
Radfahren im Wald
Die Klausur behandelt die Haftung des Waldeigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim Radfahren im Wald, insbesondere im Hinblick auf die Ansprüche der Erbin nach einem tödlichen Unfall. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Ansprüche aus §§ 823, 844 BGB sowie die Haftung des Geschäftsherrn nach § 831 BGB für Fehler eines Verrichtungsgehilfen. Es werden zudem landes- und bundesrechtliche Regelungen (insbesondere § 14 BWaldG) zum Betreten und Befahren des Waldes sowie waldtypische Gefahren thematisiert.
§ 831 BGB§ 844 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Rühl prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), § 831 BGB (1×) und § 844 BGB (1×).