Schmidt
Klausuren
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht und Grundrechte - Eine Pflegekammer aus Europa
Die Klausur beschäftigt sich mit der Verdrängung deutscher Grundrechte durch die Umsetzung einer europäischen Richtlinie sowie der Subsidiarität der allgemeinen Handlungsfreiheit im Kontext beruflicher Regelungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in einer Pflegekammer, wobei der Prognose- und Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers sowie die Interessenabwägung beleuchtet werden. Zudem wird die Gesetzgebungskompetenz des Landes für das Pflegekammergesetz geprüft. Die Aufgaben orientieren sich dabei an zentralen grundrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen rund um die öffentliche Zwangsmitgliedschaft.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Kabinettsbildung und Vetorecht eines Ministers
In der Klausur steht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ernennung eines Klimaschutzministers im Zentrum, insbesondere unter Berücksichtigung der Gestaltungskompetenzen des Bundeskanzlers bei der Kabinettsbildung. Weiterhin wird das mögliche Spannungsverhältnis eines suspensiven Vetorechts eines künftigen Ministers mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers nach Art. 65 S. 1 GG sowie dem Kollegialprinzip nach Art. 65 S. 3 GG thematisiert. Zusätzlich wird das absolute Vetorecht und seine Vereinbarkeit mit denselben Prinzipien untersucht. Die Arbeit erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit den grundlegenden Strukturen und Kompetenzen der Bundesregierung im Staatsorganisationsrecht.
Radfahren im Wald
Die Klausur behandelt die Haftung des Waldeigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim Radfahren im Wald, insbesondere im Hinblick auf die Ansprüche der Erbin nach einem tödlichen Unfall. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Ansprüche aus §§ 823, 844 BGB sowie die Haftung des Geschäftsherrn nach § 831 BGB für Fehler eines Verrichtungsgehilfen. Es werden zudem landes- und bundesrechtliche Regelungen (insbesondere § 14 BWaldG) zum Betreten und Befahren des Waldes sowie waldtypische Gefahren thematisiert.
* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf
Der Fall behandelt einen Liefervertrag mit Bestimmung der Menge nach dem Bedarf des Gläubigers (Abrufvertrag). Problematisiert werden die verspätete Lieferung und die Geltendmachung von Schadensersatz nach Deckungskauf sowie prozessuale Fragen zur Widerklage und deren Auswirkungen auf die negative Feststellungsklage. Der Sachverhalt enthält wesentliche Aspekte des Leistungsstörungsrechts.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Schmidt prüfen besonders häufig Recht der öffentlichen Sachen (2×), § 823 Abs. 1 BGB (1×), § 831 BGB (1×), § 844 BGB (1×), Einführung in das Staatsorganisationsrecht (1×), Feststellungsklage (1×), Feststellungsklage, § 256 ZPO (1×) und Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×).