Kellerman-Schröder
Klausuren
Nichts als Ärger für den Tankstelleninhaber
Die Klausur stellt drei Einzelfälle aus dem Schuld- und Sachenrecht zur rechtlichen Begutachtung: Zum einen begehrt ein Tankstelleninhaber Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff 'Betrüger' in einer Suchmaschine. Ferner wird geprüft, ob Detektivkosten nach einem (vergessenen) Tankvorgang als Schadensersatz erstattungsfähig sind. Schließlich geht es um Mehrkosten bei Ersatzbeschaffung nach Lieferverzug eines Biodiesel-Lieferanten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kellerman-Schröder prüfen besonders häufig Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) (1×), Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) (1×) und Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×).