Hartman
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Klausuren
JA 2008Fortgeschrittene
Missliebige Fußgängerzone
Die Klausur behandelt eine gerichtliche Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Fußgängerzone in Münster. Im Fokus stehen die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO einschließlich Vollzugsfolgenbeseitigung, die Erstreckung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO auf Dritte, das Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sowie die Kostenentscheidung bei Streitgenossen.
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hartman prüfen besonders häufig Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).