Harding
Klausuren
Wahlkampf in Schleswig-Holstein
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Wahlkampfes in Schleswig-Holstein, insbesondere das Neutralitätsgebot staatlicher Organe, die Chancengleichheit der Parteien und die Zulässigkeit von Wahlwerbung durch Amtsträger. Der Sachverhalt beleuchtet beispielhaft einen Brief einer Landesministerin sowie einen Tweet eines Bundesministers, die jeweils amtsbezogene Ressourcen zur Wahlwerbung einsetzen. Es wird gefragt, ob diese Handlungen rechtlich zulässig sind und durch Grundrechte geschützt werden.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Harding prüfen besonders häufig Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).