Doepner
Klausuren
Ein Wochenende in München
Die Klausur thematisiert Fragen des Vertragsschlusses durch Vertretung im Hotelgewerbe sowie die Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte. Es geht insbesondere um die Wirksamkeit der Zimmerbuchung durch eine minderjährige Auszubildende, die Preisvereinbarung und die rechtliche Zulässigkeit der Pfandnahme des Hotelgepäcks bei Zahlungsverweigerung. Der Sachverhalt erfordert eine Analyse von Vertretungsfragen, Vertragsschluss, Pfandrechten und Besitzschutz.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Doepner prüfen besonders häufig Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×), Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×).