Bärnreuther
Klausuren
Urkundenprozess – Immer wieder Ärger mit dem Facility Management!
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Urkundenprozess im Zusammenhang mit einem Facility-Management-Vertrag. Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fälligkeit und Erlöschenstatbestände sowie die spezifischen prozessualen Voraussetzungen des Urkundenprozesses.
Einen Porsche verleiht man nicht!“
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Herausgabe- und Surrogatsherausgabeansprüchen im Zusammenhang mit einer Fahrzeugleihe und einem späteren Verkauf an einen Dritten. Der Eigentümer A fordert das Fahrzeug von C zurück und verlangt vom Entleiher B die Herausgabe des Verkaufserlöses. Es werden Ansprüche aus Sachenrecht sowie gesetzlichen Schuldverhältnissen geprüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Bärnreuther prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×), Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO (1×), Leihe, §§ 598ff. BGB (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).