Verein
Das Vereinsrecht (§§ 21–79 BGB) regelt Gründung, Rechtsfähigkeit und interne Organisation von Ideal- und wirtschaftlichen Vereinen. Zentral sind die Abgrenzung von Selbstorganschaft und Fremdorganschaft, der Erwerb der Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB), sowie Vertretungsfragen (§ 26 BGB). Examensklassiker: Differenzierung Idealverein/wirtschaftlicher Verein, Vertretung bei mehrköpfigem Vorstand, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft.
Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
»Alles für den Klub!«
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.
Wer zu spät gründet, den bestraft der »Brexit«
Die Examensklausur behandelt die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) durch Umwandlung einer deutschen Aktiengesellschaft mit einer englischen Tochtergesellschaft. Im Mittelpunkt stehen Problematiken zum Einfluss des Brexit auf die Gründung und zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat nach europäischem und deutschem Recht. Weitere Fragen betreffen die Stellung des geschäftsführenden Direktors in einer monistisch organisierten SE.
Die Profifußball-Tochtergesellschaft
Der Fall betrifft die Ausgliederung einer Profisportabteilung eines eingetragenen Vereins (e.V.) in eine Tochtergesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft (AG). Die Aufgabenstellung prüft insbesondere die Zulässigkeit der Betätigung des Vereins in der Rechtsform einer AG, die erforderlichen vereinsinternen Zustimmungen, die Organhaftung bei konzernrechtlicher Einflussnahme sowie Kontrollmechanismen für den Mutterverein.
Verein in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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