Umgang mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist zentrales Element bei Grundrechtseingriffen und im Verwaltungsrecht. Sie umfasst Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit (Übermaßverbot) und dient der Abwägung widerstreitender Interessen. Häufige Klausurthemen: Begrenzung polizeilicher Maßnahmen (§ 1 II PolG), Einschränkung von Freiheitsrechten (Art. 2 I, Art. 8 GG), Streit um mildere Mittel und Abwägungsmaßstab.
Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
Umgang mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Jurafuchs-Lernapp
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