Anwendungsübungen
Anwendungsübungen im juristischen Argumentieren trainieren die Übertragung gesetzlicher Vorgaben (z.B. §§ 133, 157 BGB) und höchstrichterlicher Leitentscheidungen auf neue Sachverhalte. Fokus liegt auf Subsumtion, Auslegung und der Entwicklung vertretbarer Argumentationsmuster. Examensklassiker: Differenzierung zwischen Wortlaut- und teleologischer Auslegung, Umgang mit Wertungswidersprüchen, Analogie und Umkehrschluss.
Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
Anwendungsübungen in der Jurafuchs-Lernapp
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