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Völkerrecht

Friedenssicherung und Kriegsrecht

Die Friedenssicherung und das Kriegsrecht regeln die völkerrechtlichen Grenzen staatlicher Gewaltanwendung. Zentrale Norm ist das völkerrechtliche Gewaltverbot in Art. 2 Nr. 4 UN-Charta. Schwerpunkte sind die Definition und Reichweite des Gewaltbegriffs (Tatbestandsmerkmale, De-minimis-Schwellenwert, wirtschaftlicher Zwang) sowie die Rechtfertigung von Eingriffen (z. B. durch Sicherheitsrat, Selbstverteidigung). Examensklassiker: Zulässigkeit indirekter Gewalt, Maßstab und Kontrolle der UN-Organe.

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Völkerstrafrecht: Unrecht und Strafbarkeit im Angriffskrieg – Aggressionsverbrechen, Kriegsverbrechen und Immunitäten

Die Klausur behandelt Fragen des Völkerstrafrechts mit Schwerpunkt auf dem Aggressionsverbrechen, Kriegsverbrechen sowie Fragen zu Immunitäten im Kontext des Angriffskriegs. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Konsequenzen von Handlungen im internationalen Konflikt sowie die Wechselwirkungen zwischen Völkerrecht und nationalem Recht. Ziel ist es, die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Reichweite völkerrechtlicher Immunitäten zu prüfen.

Leon Trampe· JuS 2024, 536· 240 Min Bearbeitung
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Friedenssicherung und Kriegsrecht in der Jurafuchs-Lernapp

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