Der Kaufmannsbegriff
Der Kaufmannsbegriff (§§ 1–6 HGB) bildet die Grundlage des Handelsrechts: Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB). Streitprägend sind Anforderungen an das Gewerbe (Selbständigkeit, Planmäßigkeit, Gewinnerzielungsabsicht) sowie der Ausschluss freier Berufe. Examensklassiker: Kaufmann kraft Handelsgewerbes (§ 1), Formkaufmann (§§ 6, 3 HGB), Scheinkaufmann (§ 5 HGB), Auswirkungen unerlaubter/gewerblicher Tätigkeiten.
Zu diesem Thema haben wir 2 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Feuer auf der Never Taken
Die Klausur behandelt Fragestellungen des Seehandelsrechts, insbesondere die international privatrechtliche Einordnung des Fixkostenspediteurs sowie die Wertersatzhaftung nach dem HGB bei Zerstörung von Transportgut. Zu klären ist, ob dem Verkäufer (A) sowie dem Käufer (R) gegen den Spediteur (F) Ansprüche auf Ersatz für zerstörte Becher zustehen, wobei auf den Seefrachtbrief bzw. das Rektakonnossement besonderes Augenmerk gelegt wird.
Der Unternehmer hat’s schwerer
Die Klausur behandelt typische Problemfelder im Handels- und Personengesellschaftsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der actio pro socio, Mängelrüge, Streckengeschäft, Prokura, Haftung nach § 27 HGB, Kommanditistenhaftung, Einlagenrückgewähr und Geschäftsfortführung nach Gesellschaftsübergang. Ausgangspunkt ist ein Fall, bei dem Mängel an gelieferten Autoteilen im Rahmen eines Streckengeschäfts festgestellt und diverse gesellschaftsrechtliche und handelsrechtliche Anschlussprobleme im Kontext einer OHG, eines e.K. und deren Rechtsnachfolge vertieft werden.
Der Kaufmannsbegriff in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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