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Öffentliches Recht

Grundlagen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts

Das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht regelt die Zulässigkeit und Ausgestaltung baulicher Anlagen. Während das Bauplanungsrecht (v.a. §§ 29–38 BauGB, § 34 BauGB) die städtebauliche Ordnung und Nutzbarkeit von Grundstücken im öffentlichen Interesse bestimmt, regelt das Bauordnungsrecht (landesrechtlich, z.B. BauO Bln) die bauaufsichtlichen Anforderungen wie Abstandsflächen und Brandschutz. Examensrelevant: Abgrenzung Bauordnungs-/Bauplanungsrecht, öffentliches vs. privates Baurecht, Bundes-/Landeskompetenz, Bedeutung von Art. 14 GG.

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2009Schwerpunktbereich

Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechtsgestaltung »Berlin-Eye« – Aussichtsrad für Berlin?

In der Übungshausarbeit geht es um die öffentlich-rechtliche und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines geplanten Riesenrades ('Berlin-Eye') in Berlin. Im Fokus stehen das Abstandsflächenrecht, Fragen der Erteilung eines Bauvorbescheids, die Möglichkeit von Ausnahmen und Befreiungen sowie prozessuale Aspekte nach Ablehnung durch die Behörde und Zurückweisung des Widerspruchs. Die Klausur verlangt eine Beratung zur gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung des Vorhabens.

Albert Ingold, Anneke Petzsche· JURA 2009, 154
Materielles BauordnungsrechtDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+2 weitere
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Grundlagen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts in der Jurafuchs-Lernapp

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