Abgrenzung Körperschaften & Personengesellschaften
Die Abgrenzung von Körperschaften und Personengesellschaften ist Grundvoraussetzung im Gesellschaftsrecht. Entscheidende Unterschiede liegen bei der Haftung (§ 128 HGB), Organstruktur (Selbstorganschaft, z.B. § 705 BGB, vs. Fremdorganschaft, z.B. § 53a Abs. 1 GmbHG), Willensbildung und Rechtsfähigkeit. Examensklassiker: Haftung der Gesellschafter, Willensbildung (Einstimmigkeit vs. Mehrheitsprinzip), Organstellung in GmbH/AktG (§§ 278, 291 AktG).
Zu diesem Thema haben wir 10 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Nach dem Urlaub ist vor der Erholung
Die Klausur beschäftigt sich mit dem reformierten Personengesellschaftsrecht und behandelt zentrale Problemstellungen, die insbesondere seit Inkrafttreten des MoPeG relevant sind. Der Titel legt einen Bezug zu typischen Examensanforderungen im handels- und gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt nahe.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Gesellschaftsrecht
Die Klausur behandelt die Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht am Beispiel einer GmbH & Co. KG sowie bei der Gründung einer Anwaltssozietät. Schwerpunkt sind die rechtlichen Grundlagen und Unterschiede der Haftung in diesen Gesellschaftsformen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Personengesellschaftsrecht - Ein Café im Alten Land
Die Klausur behandelt wesentliche Fragen des Personengesellschaftsrechts, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Sie setzt sich mit aktuellen Aspekten nach der MoPeG-Reform auseinander und verlangt die Abgrenzung verschiedener Gesellschaftsformen. Der praktische Bezug erfolgt anhand einer Fallstudie rund um den Betrieb eines Cafés.
»Kunst und Kapital«
Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Kapitalerhaltung im GmbH-Recht sowie typische Probleme des Personengesellschaftsrechts. Im Sachverhalt geht es um den Verkauf eines wertvollen Kunstwerks zu einem stark verminderten Preis an einen nahen Angehörigen sowie um dessen anschließende Beschädigung. Weiter werden Rückzahlungs- und Verlustausgleichsansprüche sowie Haftungsfragen bei der GmbH und Kommanditgesellschaft diskutiert.
Der Unternehmer hat’s schwerer
Die Klausur behandelt typische Problemfelder im Handels- und Personengesellschaftsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der actio pro socio, Mängelrüge, Streckengeschäft, Prokura, Haftung nach § 27 HGB, Kommanditistenhaftung, Einlagenrückgewähr und Geschäftsfortführung nach Gesellschaftsübergang. Ausgangspunkt ist ein Fall, bei dem Mängel an gelieferten Autoteilen im Rahmen eines Streckengeschäfts festgestellt und diverse gesellschaftsrechtliche und handelsrechtliche Anschlussprobleme im Kontext einer OHG, eines e.K. und deren Rechtsnachfolge vertieft werden.
Zwei Streitköpfe werden nimmer eins
Die Klausur thematisiert im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht die Wirksamkeit der Zwangseinziehung eines GmbH-Geschäftsanteils und die Frage nach einem wichtigen Grund für die Einziehung. Weiterhin ist die Entstehung eines Abfindungsanspruchs gegen die GmbH und gegen die Gesellschafter persönlich ('Ausfallhaftung') zu prüfen. Im zweiten Teil geht es um die Haftung des Kommanditisten bei nicht vollständig eingezahlter Einlage und eine analoge Anwendung des § 129 II HGB.
»Der Angriff auf die Siemens-Aktie«
Die Klausur behandelt den Erwerb eigener Aktien im Rahmen eines sogenannten Baisseangriffs. Wesentliche Prüfungsgegenstände sind Konzernstrukturen, konzernrechtliche Haftungsansprüche gegen Organmitglieder und das konzernrechtliche Weisungsrecht. Es wird insbesondere die Aktienrechtslage bei Unternehmensfusion und feindlicher Übernahme vertieft.
Die Profifußball-Tochtergesellschaft
Der Fall betrifft die Ausgliederung einer Profisportabteilung eines eingetragenen Vereins (e.V.) in eine Tochtergesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft (AG). Die Aufgabenstellung prüft insbesondere die Zulässigkeit der Betätigung des Vereins in der Rechtsform einer AG, die erforderlichen vereinsinternen Zustimmungen, die Organhaftung bei konzernrechtlicher Einflussnahme sowie Kontrollmechanismen für den Mutterverein.
Abschlussklausur Wirtschaftsrecht
Die Klausur behandelt komplexe Fragestellungen aus dem Konzern- und Mitbestimmungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen einer AG und einer GmbH. Weiterhin wird die rechtliche Bedeutung börsenrelevanter Informationen im Zusammenhang mit dem Transfer eines Fußballspielers sowie die kapitalmarktrechtlichen Implikationen beleuchtet. Es werden klassische Streitstände im Gesellschaftsrecht aufgegriffen und um weniger prominente Problemkreise ergänzt.
Examensklausur Schwerpunktbereich Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht Aktienrechtliche Anfechtungsklage und Folgen unzureichender Ad-hoc-Publizität
Die Examensklausur behandelt im ersten Teil aktienrechtliche Anfechtungsklagen aus dem Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Im zweiten Abschnitt geht es um Aktionärsansprüche gegen ein Vorstandsmitglied wegen mangelhafter Ad-hoc-Publizität. Zusätzlich werden Rückgriffsansprüche gegen ein fehlerhaft bestelltes Organ thematisiert.
Abgrenzung Körperschaften & Personengesellschaften in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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