Die kurzfristig untersagte Spontandemonstration
Worum geht es
Die Polizeibehörde untersagt eine spontan organisierte Demonstration eine Stunde vor Beginn. Geprüft werden Art. 8 GG, das Versammlungsgesetz, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der vorläufige Rechtsschutz nach § 80 V VwGO.
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