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SonstigesJURA 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur im Steuerrecht

JURA 2025, 769 · Sonstiges für Schwerpunktbereich

Von Marc Arends

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Rechtsgebiet
Sonstiges
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
JURA 2025, 769
Lösung
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Kurz vor der Entscheidung des BVerfG veräußerte die B ihre Beteiligung an der B GmbH & Co. KG mit einem Gewinn von 10 Mio.€, auf den eine Einkommensteuer von 2, 7 Mio.€ und ein SolZ von 148.000€ entfällt. Den Nachsteuergewinn investierte B unmittelbar in ein Start-up-Unternehmen. Über weitere nennenswerte Liquidität verfügt sie nicht. Dass der Veräußerungsgewinn zusätzlich mit einer Friedensabgabe i. H. v. 405.000€ belastet werden würde, war für B nicht abzusehen.