ZivilrechtJURA 2020Fortgeschrittene
Ein Flirt mit Corona
JURA 2020, 1230 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Arndt Kiehnle, Tim Dreisvogt
Zur Fundstelle (JURA)Im Editor schreibenBald

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JURA 2020, 1230
Lösung
Enthalten
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer möglichen Ansteckung während der Corona-Pandemie. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Coronaschutzverordnung NRW ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellt und daraus Schadensersatzansprüche wegen einer Krankheit resultieren können. Aspekte wie Schutzzweck der Norm und Mitverschulden werden thematisiert.
Schwerpunkte
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§ 823 Abs. 2 BGB
Haftung wegen Körperverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 223 StGB)
In der App öffnen →
- § 823 Abs. 2 BGBHaftungsausfüllende Zurechnung und Schutzbereich des § 5 StVO
- § 823 Abs. 2 BGBParken im Halteverbot als Schutzgesetz (§ 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 283)
- § 823 Abs. 2 BGBPersönlicher Schutzbereich von § 248b StGB („Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs“)
- § 823 Abs. 2 BGBUnterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) als Schutzgesetz
- § 823 Abs. 2 BGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB) als Schutzgesetz
Weitere Klausuren zu § 823 Abs. 2 BGB
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