Abgrenzung Betrug / Untreue — die getäuschte Geschäftsleitung
Worum geht es
Geschäftsführerin G einer GmbH wird von Lieferant L über Eigenschaften einer Maschine getäuscht. Sie schließt im Namen der Gesellschaft den Kaufvertrag und zahlt aus dem Gesellschaftsvermögen. Geprüft werden § 263 StGB (Betrug zulasten der GmbH oder G persönlich?), § 266 StGB sowie das Dreiecksverhältnis bei der Vermögensverfügung.
Themen
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Examensrelevanz
Bisher nicht in Staatsprüfungen aufgetaucht — diese Klausur stammt aus einer Lehr- oder Aufgabensammlung.
Quellen
- Zur Quelle →OriginalveröffentlichungZjSZjS 2023, 118Dr. R. Beispiel
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Diskussion
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