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ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

Abgrenzung Betrug / Untreue — die getäuschte Geschäftsleitung

Dr. Beispiel· ZjS 2023, 118· 300 Min Bearbeitungszeit· Schwierigkeit 8/10
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Worum geht es

Geschäftsführerin G einer GmbH wird von Lieferant L über Eigenschaften einer Maschine getäuscht. Sie schließt im Namen der Gesellschaft den Kaufvertrag und zahlt aus dem Gesellschaftsvermögen. Geprüft werden § 263 StGB (Betrug zulasten der GmbH oder G persönlich?), § 266 StGB sowie das Dreiecksverhältnis bei der Vermögensverfügung.

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      Fundstelle

      ZjS
      ZjS 2023, 118
      Dr. Beispiel
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