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Klausuren

ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Abgrenzung Betrug / Untreue — die getäuschte Geschäftsleitung

Geschäftsführerin G einer GmbH wird von Lieferant L über Eigenschaften einer Maschine getäuscht. Sie schließt im Namen der Gesellschaft den Kaufvertrag und zahlt aus dem Gesellschaftsvermögen. Geprüft werden § 263 StGB (Betrug zulasten der GmbH oder G persönlich?), § 266 StGB sowie das Dreiecksverhältnis bei der Vermögensverfügung.

Dr. Beispiel· ZjS 2023, 118· 300 Min Bearbeitung