Warga
1 Klausur im Portal · Profil-Link vorschlagen
Klausuren
JA 20111. Staatsexamen
Ein bestürzender Sturz im Urlaub
In dieser Examensklausur wird die Haftung des Reiseveranstalters bei einem Sturzunfall auf einer Pauschalreise thematisiert. Geprüft werden insbesondere Fragen zum Reisevertrag, zur Verkehrssicherungspflicht, zum Vertrag zugunsten Dritter und zur Zurechnung/Abwehr von Schadenspositionen (u.a. Schockschaden, Vorteilsausgleichung). Die deliktsrechtliche Prüfung nach §§ 823, 844 BGB ist nicht erforderlich.
§ 844 BGB§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Warga prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), § 823 Abs. 2 BGB (1×) und § 844 BGB (1×).