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Klausuren

JA 20111. Staatsexamen

Ein bestürzender Sturz im Urlaub

In dieser Examensklausur wird die Haftung des Reiseveranstalters bei einem Sturzunfall auf einer Pauschalreise thematisiert. Geprüft werden insbesondere Fragen zum Reisevertrag, zur Verkehrssicherungspflicht, zum Vertrag zugunsten Dritter und zur Zurechnung/Abwehr von Schadenspositionen (u.a. Schockschaden, Vorteilsausgleichung). Die deliktsrechtliche Prüfung nach §§ 823, 844 BGB ist nicht erforderlich.

Warga· JA 2011, 504· 300 Min Bearbeitung
§ 844 BGB§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Warga prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), § 823 Abs. 2 BGB (1×) und § 844 BGB (1×).