Wanderwitz
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Klausuren
JA 2016Fortgeschrittene
Der Prozess
Die Klausur behandelt Probleme des Vertragsschlusses im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere bei automatisierten Bestellbestätigungen und fehlendem Erklärungsbewusstsein. Zudem werden Fragen zur Anfechtung wegen Irrtums, zur anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung nach fehlgeschlagenem Vertrag geprüft.
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der Willenserklärung§ 824 BGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Wanderwitz prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).