Klausuren
Der Rennradunfall
Die Klausur behandelt einen Rennrad-Unfall zwischen A und B mit vielfältigen Schadenspositionen (Personenschaden, Sachschaden, mittelbare Schäden, Schmerzensgeld, Anwaltskosten). Zu prüfen ist, ob A von B Ersatz sämtlicher aufgeworfener Schadenspositionen verlangen kann. Im Fokus stehen Problemstellungen des Deliktsrechts und der Schadenszurechnung; andere Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozial-, Straßenverkehrs-, Strafrecht) sind nicht zu berücksichtigen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Ra uschenbach prüfen besonders häufig Auftrag, §§ 662ff. BGB (1×), Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).