Scholz
Klausuren
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Zusicherung
Die Klausur beschäftigt sich zentral mit der Qualifikation und Wirksamkeit einer behördlichen Zusicherung im Verwaltungsrecht. Schwerpunktmäßig werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen einer Zusicherung, insbesondere anhand der Befugnisnormen (Total-, Eingriffs- und Etatvorbehalt sowie das Gebot der doppelten Rechtmäßigkeit), geprüft. Zudem ist zu beurteilen, ob der zugrunde liegende Bewilligungsbescheid und die Zusicherung materiell rechtswidrig sind, beispielsweise aufgrund von Ermessensmissbrauch. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Rücknahme der Zusicherung nach Art. 38 II iVm Art. 48 I 2, II BayVwVfG, einschließlich der Auslegung entsprechender Verwaltungshandlungen und der Frage nach schutzwürdigem Vertrauen.
Schwerpunktbereichsklausur – Insolvenzrecht: Der integre Insolvenzverwalter
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder des Insolvenzrechts mit Schwerpunkt auf dem Umgang des Insolvenzverwalters mit Anfechtungsrechten. Es wird insbesondere die Masseschmälerung durch den Verzicht auf ein Anfechtungsrecht durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und die Möglichkeit der Heilung unter dem Grundsatz venire contra factum proprium (Vertrauensschutz vs. Gesetzessystematik) analysiert. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung sowie Überschuldung geprüft. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Betrachtung des Benachteiligungsvorsatzes und der Vermutungsregelungen im Zusammenhang mit kongruenten und inkongruenten Deckungen.
Der sog. Abgasskandal und ein Software-Update: Ende gut, alles gut?
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Autokäufers im Zusammenhang mit dem Abgasskandal, insbesondere Gewährleistungs- und Rückabwicklungsrechte gegenüber der Verkäuferin sowie deliktische Ersatzansprüche gegen den Hersteller. Überprüft werden die Rückabwicklung nach Kaufrecht, mögliche Sachmängel, Nachlieferungsansprüche und deliktische Haftung, jeweils mit Fokus auf das Verhalten aller Beteiligten und die Bedeutung technischer Mängel sowie eines angebotenen Software-Updates.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Scholz prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), § 823 Abs. 2 BGB (1×), Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) (1×), Die Zusicherung (1×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×) und Recht der öffentlichen Sachen (1×).