Riechert
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Klausuren
JA 20051. Staatsexamen
Ärger um die Schrottimmobilie
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Fondsbeitritts, insbesondere das Verhältnis zwischen Darlehensnehmer, Fonds-Gesellschaft und Bank. Thematisiert werden Widerruf, Täuschung und Rückforderungsansprüche betreffend erbrachte Zahlungen im Kontext eines Immobilienfonds ohne Verkaufsprospekt.
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Riechert prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).