BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Leonhard Hübner

1 Klausur im Portal · Profil-Link vorschlagen

Leonhard Hübner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Augsburg. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen das Zivilrecht, das internationale Privatrecht und die Rechtsvergleichung. Er beschäftigt sich insbesondere mit Fragestellungen an den Schnittstellen dieser Rechtsgebiete.

Klausuren

1 Klausur
JURA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Originalexamensklausur zum Bürgerlichen Recht

Die K GmbH (K) gewährt der S GmbH (S) ein Darlehen in Höhe von 27.000 EUR. Die Bedingungen des Darlehens sind wirtschaftlich nachteilig für die K. Der G, der zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer sowohl der K als auch der S war, gibt die Erklärungen zum Abschluss des Darlehensvertrags für beide Gesellschaften ab.

StellvertretungDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Leonhard Hübner prüfen besonders häufig Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB (1×) und Stellvertretung (1×).