Laukemann
Klausuren
Kein Persilschein in der Waschanlage
Die Klausur behandelt drei Konstellationen im Zusammenhang mit einer Waschanlage: 1) Ansprüche wegen Schäden am Auto unter dem Gesichtspunkt von Haftungsbeschränkungen in AGB und Leistungsstörungsrecht, 2) Ersatz eines entgangenen Honorars nach Nichterfüllung einer Reinigungszusage (insb. culpa in contrahendo und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter), 3) Ersatzansprüche wegen eines Schadens an einem Dritten (Pelzmantel) aufgrund eines Betriebsfehlers (Haftungsprivilegierung, Verkehrssicherungspflichten, evtl. § 831 BGB).
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Laukemann prüfen besonders häufig AGB (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Haftungsbeschränkungen (1×).