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Jurafuchs

Horz

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Klausuren

JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

„Der Beschluss muss weg!“

In der Klausur geht es um die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses innerhalb einer Architekten-GbR, wobei die Stimmabgabe der Gesellschafterin A aufgrund angeblicher Interessenkollision ausgeschlossen wurde. Thematisiert werden die Anforderungen und Besonderheiten der Beschlussanfechtung in Personengesellschaften, insbesondere unter Bezugnahme auf gesellschaftsvertragliche Regelungen und die Verweisung auf die Vorschriften der §§ 110 ff. HGB.

Dubovitskaya, Horz· JA 2025, 182· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Anfechtung der Willenserklärung§ 824 BGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Horz prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).