Horn
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Klausuren
JA 20121. Staatsexamen
Die Vogelhändler
Die Klausur behandelt in einem Fallkontext den Papageienverkauf durch einen nicht verfügungsberechtigten Freund während eines Auslandsaufenthalts des Eigentümers. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§ 985 BGB), bereicherungsrechtliche Rückabwicklung, schadensersatzrechtliche Fragestellungen wegen Verlusts der Sache sowie etwaige Gegenansprüche des Erwerbers. Es sind zentrale Strukturen des allgemeinen und besonderen Schuldrechts, des Sachenrechts und Aspekte der GoA zu analysieren.
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Horn prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×) und § 831 BGB (1×).